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Energienews


11.09.2019

Neue Beitragsstruktur für Energieeffizienz-Expertenliste

Für rund 80 % der bereits eingetragenen etwa 12.000 Energieeffizienz-Experten – sie sind ausschließlich für Förderprogramme eines Moduls (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) in der Expertenliste eingetragen – bedeutet die neue Preisstruktur eine Erhöhung des Jahresbeitrags von 100 auf 120 Euro (netto, zzgl. 19 % MwSt.). Für Experten, die sich zunächst für Wohngebäude eingetragen und sich später kostenfrei auch als Experte für Nichtwohngebäude haben listen lassen, steigt der Jahresbeitrag von 100 auf 170 Euro (netto, zzgl. 19 % MwSt.). Die neue Preisstruktur basiert auf einem Sockelbeitrag von 70 Euro/a (netto) und 50 Euro/a (netto) für jedes Modul. Nebenadressen kosten zukünftig 10 Euro/a (netto).

Im Modul 1 Wohngebäude wurden die „Energieberatung für Wohngebäude“ (BAFA) und das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ zusammengefasst.
Das Modul 2 Nichtwohngebäude deckt die „Energieberatung im Mittelstand“ (BAFA), die „Energieberatung für Kommunen“ (BAFA) und das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ ab.

Für neue Listeneinträge fallen pro Modul zusätzlich Kosten von 100 Euro (netto) an, eine Eintragung über Gebäudereferenzen kostet in der neuen Beitragsstruktur einmalig 200 Euro (netto), da die Prüfung von Referenzen zeitaufwendiger als die Prüfung von Weiterbildungszeugnissen ist.

Weitere Informationen können Sie dem dena-Infoletter an die Energieeffizienz-Experten und der neuen Beitragsstruktur entnehmen. Dort findet sich auch folgender Hinweis:

Beitragsstruktur gültig bis 30.09.2019:
Für die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen fällt im Jahr der Eintragung einmalig ein Eintragungsbeitrag in Höhe von 50 Euro (netto, zzgl. 19 % MwSt.) an. Zudem wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 100 Euro (netto) erhoben. Dieser wird ab dem Zeitpunkt der Freischaltung jährlich in Rechnung gestellt. Sofern auf Wunsch Nebenadressen eingetragen werden, fallen einmalig Kosten in Höhe von 25 Euro (netto) an. Geht der unterschriebene Antrag auf Eintragung zusammen mit allen erforderlichen Qualifikationsnachweisen bis zum 30. September 2019 bei der Deutschen Energie-Agentur ein, so erfolgt die Eintragung gemäß dieser Beitragsstruktur im ersten Jahr.“




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